Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, d.h. für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote, zwischen unseren Kunden und der Schmidt Medizintechnik GmbH, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. (2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen oder ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Jeder Kunde erkennt durch Erteilung eines Auftrages bzw. spätestens durch Annahme der Ware diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtlich bindend für das Vertragsverhältnis an. § 2 Angebot und Bestellung (1) Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, das bedeutet, dass im Falle einer Nichtverfügbarkeit keine Verpflichtung zur Leistung unsererseits besteht. Dies gilt auch für Angebote und Preisangaben in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbemitteln. Die Schmidt Medizintechnik GmbH behält sich vor, eingehende Bestellanfragen aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. (2) Die Bestellung stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar, dies gilt auch für Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. Internet, E-Mail, Telefon, Telefax, Brief). (3) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme wird von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt. Damit wird der Vertrag wirksam. (4) Sollte die Schmidt Medizintechnik GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden darf, kann die Schmidt Medizintechnik GmbH entweder eine an Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. § 3 Lieferung (1) Erfüllungsort für die Lieferung und Leistungserbringung ist der Sitz der Schmidt Medizintechnik GmbH oder ihre Filiale sowie im Einzelfall die Wohnung des Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Mit Versendung von Ware erfolgt der Übergang der Leistungs- und Transportgefahr. Lieferfristen sind generell unverbindlich. (2) Die Schmidt Medizintechnik GmbH ist berechtigt, dem Käufer die angefallenen Versandkosten zu berechnen, sollte eine Bestellung wegen Annahmeverweigerung oder Nichtabholung retourniert werden. (3) Wird bestellte Ware vom Besteller nicht abgenommen, so kann die Schmidt Medizintechnik GmbH jederzeit vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. (4) Wird ein Produkt mietweise dem Kunden überlassen, so hat er bei Wegfall des Anspruches oder bei Nichtmehrgebrauch unverzüglich und ausschließlich die Firma Schmidt Medizintechnik GmbH zu informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und an dem Produkt entsteht ein Schaden, so haftet er in vollem Umfang dafür, bis zur Ersatzbeschaffung. (5) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. § 4 Vertragsabschluss und Widerrufsrecht (1) Der wirksame Kaufvertrag kommt durch Annahme der Bestellung des Kunden durch die Schmidt Medizintechnik GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch eine Bestätigung durch die Schmidt Medizintechnik GmbH, durch Ausführung der Lieferung der Bestellung, beziehungsweise durch Erbringung der Dienstleistung unterrichtet. (2) Ein Widerrufsrecht ist gemäß §312d IV BGB (Fernabsatzverträge) ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die bestellte Ware nach Kundenwunsch angefertigt, oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde oder wenn ihre Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet ist. (3) Die Schmidt Medizintechnik GmbH behält sich bei Rückgabe benutzter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen. Bei grober Missachtung hygienischer Grundregeln oder einer Rückgabe in unsauberem Zustand behält sich die Schmidt Medizintechnik GmbH vor, die Kosten für Reinigung und Desinfektion dem Kunden zusätzlich zu belasten. (4) Die Schmidt Medizintechnik GmbH behält sich vor, die Rücknahme geschädigter Ware abzulehnen. Das gilt auch für geöffnete Sterilverpackungen.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Preise (1) Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tage der Rechnungsstellung bzw. des Vertragsabschlusses gültige Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Angebotserstellung und Vertragsabschluss dem Endkunden nach zu berechnen. (2) Der Kaufpreis ist, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. (3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schmidt Medizintechnik GmbH. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Bei Zugriff Dritter- insbesondere von Gerichtsvollziehern – ist auf unseren Eigentumsvorbehalt zur Wahrung unserer Eigentumsrechte hinzuweisen. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schmidt Medizintechnik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. § 6 Gewährleistung (1) Die Schmidt Medizintechnik GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache und /oder der Ankündigung der Schmidt Medizintechnik GmbH bzw. des Herstellers erwarten kann. (2) Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind: • Schäden durch Eingriffe von nicht durch die Schmidt Medizintechnik GmbH hierzu ermächtigten Dritten. • Schäden durch nicht sachgemäßen Gebrauch oder nicht sachgemäße Handhabung. • Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und/oder durch bauliche Veränderung am Produkt. • Schäden durch Verwendung nicht hierfür durch die Schmidt Medizintechnik GmbH zum Gebrauch freigegebenen Ersatz oder Zubehörteilen. • Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften gemäß Gebrauchsanweisung. • Schäden durch gebrauchsübliche Abnutzung und Verschleiß. • Abnutzung von Verschleiß- und Verbrauchsteilen wie Bremsen, Schläuchen, Reifen und ähnlichem. • Produkte deren Seriennummern entfernt wurden. • Produkte für die keine Garantieurkunde oder Originalrechnung vorgelegt werden kann. (3) Bei gebrauchter Ware gelten die auf dem Kaufbeleg (Rechnung) gesondert genannten Gewährleistungsfristen. Auf diese wird bereits beim Kostenvoranschlag verwiesen. § 7 Haftung Schmidt Medizintechnik GmbH (1) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich anzeigt. (2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (dies gilt insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. (4) Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang der Schmidt Medizintechnik GmbH wider. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. § 8 Haftung des Kunden Für den Kunden leihweise überlassene Geräte, egal ob privat oder zu Lasten eines anderen Kostenträgers haftet der Kunde für: •Verlust des Gerätes •fehlende Teile bei nichtvollständiger Rückgabe •Nutzungsentschädigung bei nicht fristgemäßer Rückgabe •Schäden durch Eingriffe von nicht durch die Schmidt Medizintechnik GmbH hierzu ermächtigten Dritten. •Schäden durch nicht sachgemäßen Gebrauch oder nicht sachgemäße Handhabung. •Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und/oder durch bauliche Veränderung am Produkt. •Schäden durch Verwendung nicht hierfür durch die Schmidt Medizintechnik GmbH zum Gebrauch freigegebenen Ersatz oder Zubehörteilen. •Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften gemäß Gebrauchsanweisung. Der Kunde wird in einer gesonderten Erklärung in den Lieferpapieren darauf hingewiesen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift
§ 9 Rechtswahl (1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Schmidt Medizintechnik GmbH und ihren Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Chemnitz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der Schmidt Medizintechnik GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. § 10 Datenschutz (1)Die Firma Schmidt Medizintechnik GmbH verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, email-Adresse, Krankenkasse, Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Diagnosen und Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind. Diese werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Im Rahmen des Geschäftsverkehrs werden diese Daten mit den jeweiligen Trägern der Sozialversicherung ausgetauscht. Der Austausch erfolgt auf gesetzlicher Basis teilweise in verschlüsselter Form. Bei der Erteilung des Auftrages ist der Kunde mit der EDV-Verwertung seiner übermittelten Angaben einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und entsprechend Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig ist. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. (2)Der Kunde ist gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Schmidt Medizintechnik GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann der Kunde jederzeit gegenüber der Schmidt Medizintechnik GmbH die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. (3)Wir beachten sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit im Gesamten nicht berührt. Es treten an dieser Stelle die gesetzlichen Regelungen in Kraft. Für diesen Fall verpflichten sich die einzelnen Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, welche dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt, zu treffen. Gleiches gilt, insofern der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke oder Rechtsunsicherheit ausweist. Chemnitz, Stand: 23.08.2016
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Geschäftsführer: Peter Schmidt Amtsgericht Chemnitz, HRB 19704 Steuer-Nr. 215/119/02689 Ust.-IdNr. DE 813413847
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